- | + Biohandel    online 14.10.2011

 

EU-Agrarpolitik

Reformvorschlag für BÖLW nicht ausreichend

Die Europäische Kommission hat eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2014 im Entwurf vorgestellt. Mit dieser Reform sollen die Wettbewerbsfähigkeit, die Nachhaltigkeit und die Verankerung der Landwirtschaft im ländlichen Raum gestärkt werden. Um die ökologische Nachhaltigkeit der Landwirtschaft zu stärken, schlägt die Kommission vor, 30 Prozent der Direktzahlungen für Verfahren bereitzustellen, die eine optimale Nutzung der natürlichen Ressourcen ermöglichen. „Dass Direktzahlungen an die Landwirte künftig an die Einhaltung ökologischer und sozialer Kriterien gebunden sein werden, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Die dafür festgelegten Kriterien führen aber zu keiner nennenswerten Änderung der gegenwärtigen Praxis in der Landwirtschaft“, kritisiert Felix Prinz zu Löwenstein, Vorstandsvorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) den Entwurf.

Eine beherztere Bindung der Zahlungen an gesellschaftliche Leistungen einer umwelt- und klimafreundlichen Landwirtschaft sei den Interessen und dem Einfluss der industrialisierten Landwirtschaft geopfert worden, sagt Löwenstein. So sei etwa die Vorgabe, nach der auf maximal 70 Prozent der Ackerflächen eine einzige Frucht stehen darf, völlig ungeeignet, den schädlichen Trend der Ausbreitung von Monokulturen, wie etwa Mais, zu bremsen. Der BÖLW fordert, dass die Direktzahlungen an eine dreigliedrige Fruchtfolge gebunden werden, die den Anteil einer Frucht auf 50 Prozent begrenzt und einen Anteil von mindestens zehn Prozent Leguminosen vorsieht. Positiv schätzt Löwenstein die Vorgabe der Kommission ein, dass Landwirte auf mindestens sieben Prozent ihrer Fläche ökologische Vorrangflächen wie Hecken oder Blühstreifen einrichten müssten, wenn sie weiterhin Direktzahlungen beziehen wollen.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, spricht sich wegen „unterschiedlicher Wirtschaftsweisen und Klimazonen“ gegen eine europaweit verpflichtende Fruchtfolge aus. Er kritisiert auch, dass durch die geplanten ökologischen Vorrangflächen rund 600.000 Hektar Agrarland aus der Nutzung genommen werden müssten. Dies bedeute weniger Einkommen für die Bauern. Vielmehr sei eine finanzielle Stärkung des ländlichen Raumes erforderlich.

Der EU-Agrar-Reformvorschlag im Detail

 

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