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Geliermittel
Konfigel: Debatte um Amid-Pektine
Gibt es ein Geliermittel zum Einkochen von Früchten, das sowohl der EU-Bio-Verordnung entspricht als auch den Verbraucher-Erwartungen? Darüber gehen die Meinungen auseinander. Jürgen Runge, Geschäftsführer der Runge Nahrungsmittel GmbH und Hersteller von Konfigel, plädiert für eine Lösung, die nur mit Pektinen und Kartoffelstärke auskommt. Bodan-Einkaufsleiter Michael Beer kritisiert die in Konfigel eingesetzten Pektine. Ein Teil davon ist nach der EU-Bio-Verordnung nicht zulässig.
Da beim Neustart von Konfigel die Rezeptur geändert wurde, entspricht sie nicht mehr den Vorgaben. // Peter Gutting
Was meinen Sie: Sind amidierte Pektine in einem Geliermittel der Branche akzeptabel?
Konfigel ist für Bio-Verbraucher seit langem das Geliermittel der Wahl, obwohl es die stark verarbeiteten amidierten Pektine enthält, die zum Beispiel in Bio-Fruchtaufstrichen und -Desserts nicht vorkommen dürfen. Kritiker fordern, der Naturkosthandel solle keine Produkte an Endverbraucher verkaufen, deren Einsatz in der Biolebensmittelbranche tabu ist.

Konfigel und mšgliche Alternativen: Arche-Fruchtgel, BioVita-Gelierzucker oder Konfitura von Biovegan.
Pektine sind pflanzliche Mehrfachzucker, die sich in höheren Konzentrationen vor allem in Äpfeln und insbesondere in Citrusschalen finden. Um die Pektine aus der Pflanze zu extrahieren, werden chemische Mittel eingesetzt, unter anderem Salzsäure oder Ammoniak. Die Kritik an den Pektinen bezieht sich auf den Verarbeitungsgrad. Die EU-Bio-Verordnung unterscheidet zwischen nicht-amidierten Pektinen und amidierten Pektinen. Um Amid-Pektine (E440) herzustellen, bedarf es einer zusätzlichen chemischen Reaktion.
Für Bio-Produkte sind laut EU-Bio-Verordnung ausschließlich die nicht-amidierten Pektine (E440i) zugelassen. Produkte, die die Bio-Verordnung erfüllen, sind zum Beispiel Fruchtgel von Arche, BioVita-Gelierzucker 2:1 oder Konfitura Geliermittel Bio von Biovegan. Ein wichtiges Argument von Michael Beer kontra Konfigel ist die Tatsache, dass Konfigel nicht bei der gewerblichen Herstellung von Bio-Fruchtaufstrichen eingesetzt werden darf. So schrieb der Verband Bioland am 12. Mai 2011 in einer Mitteilung an seine Verarbeiter: "Das über den Naturkosthandel vertriebene Geliermittel Konfigel ist kein Bio-Produkt und darf nach der EU-Ökoverordnung nicht in Bio-Erzeugnissen eingesetzt werden." Hintergrund war eine Veränderung der Rezeptur von Konfigel.
"Verbrauchern nichts anbieten,
was Herstellern verboten ist"
In Konfigel werden aktuell zwei Arten von Pektinen eingesetzt, amidierte und nicht-amidierte. Wegen der amidierten Pektine verstößt das Produkt gegen die EU-Bio-Verordnung. Michael Beer argumentiert, dass die Verbraucher kein Produkt zur Herstellung eigener Marmeladen wünschen, das in den fertigen Bio-Fruchtaufstrichen des Naturkostladens verboten ist. Bodan hat deshalb Konfigel nicht wieder gelistet.
Aufgrund ihrer Fähigkeit, Gele zu bilden, sind Pektine in der Lebensmittelindustrie, der Pharmaindustrie oder für Kosmetika ein unverzichtbarer Bestandteil vieler Produkte. Im Haushalt spielen sie unter anderem beim Einkochen von Früchten eine wichtige Rolle. Je nach Anwendungszweck haben amidierte Pektine Vorteile gegenüber nicht amidierten. Amidierte Pektine sind bekannt für ihre hohe Flexibilität. Sie gelieren sowohl bei niedrigen als auch bei hohen PH-Werten und sind auch unabhängiger vom Calciumgehalt der verarbeiteten Früchte als nicht amidierte Pektine.
Auf Nachfrage von BioHandel berichtete Jürgen Runge von Verbrauchererwartungen, die man mit einer EU-Bio-konformen Rezeptur nicht erfüllen könne. Gefordert sei ein Produkt, das mit den Eigenschaften auskomme, die auf der aktuellen Konfigel-Verpackung ausgelobt werden: "aus Citruspektin und Kartoffelstärke und sonst nichts". Verzichte man auf die flexiblen Eigenschaften der amidierten Pektine, so müsse man mit Stärke arbeiten (nicht mit Kartoffelstärke) oder Gelierzucker anbieten (mit einem definierten Verhältnis von Pektin zu Zucker), um dem Verbraucher ein vernünftiges Gelierergebnis zu garantieren. Beides sei bei den Käufern von Konfigel nicht erwünscht. Wichtig ist nach Runges Einschätzung auch die Möglichkeit für die Verbraucher, die Menge und Art der Süßungsmittel nach eigenem Gusto bestimmen zu können.
Vetrieb weiter über Internet
Die Firma Runge hatte beim Neustart das Produkt Konfigel dem Naturkosthandel nach eigenen Angaben nicht angeboten. Die Großhandelslistung erfolgte über die Firma Claus Reformwaren. Bei Runge setzt man außerdem auf andere Vertriebswege, unter anderem auf das Internet. Unter www.konfigel.de gibt es einen Shop, in dem Verbraucher das Produkt bestellen können. Nach Aussage von Jürgen Runge können auch Läden direkt bestellen. Von dieser Möglichkeit werde durchaus Gebrauch gemacht.
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