- | + Biohandel   25.7.2011

 

www.lebensmittelklarheit.de

Verbraucherportal prüft Produkte

Seit kurzem ist das Verbraucherportal lebensmittelklarheit.de online. Jeder, der sich in einem Produkt getäuscht fühlt, kann dieses hier melden. Verbraucherschützer prüfen den Hinweis und geben dem Hersteller Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Diese sowie die Ergebnisse der Prüfung werden anschließend veröffentlicht. Unter der Rubrik „Getäuscht?“ findet man jene Produkte, die beispielsweise in Bezug auf Kennzeichnung, Füllmenge oder Zutaten in die Irre führen. Unter „Geändert“ werden jene Produkte veröffentlicht, bei denen der Hersteller bereits auf Kritik reagiert hat, und unter „Erlaubt“ finden sich jene Artikel, denen rein rechtlich nichts vorzuwerfen ist, auch wenn sie die Erwartungen der Verbraucher nicht unbedingt erfüllen – etwa Bayerischer Leberkäse, der völlig ohne Leber auskommt. Betrieben wird die Seite vom Bundesverband der Verbraucherzentralen mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hessen, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) fördert die Plattform. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner zeigte sich erfreut über das große Interesse an lebensmittelklarheit.de. Als ersten Erfolg wertete sie, dass einige Hersteller bei der Kennzeichnung ihrer Produkte nachgebessert hätten, noch bevor das Portal frei geschaltet worden sei. Nicht allen geht das neue Angebot allerdings weit genug. Slow Food beispielsweise wertet es zwar als „Schritt in die richtige Richtung.“ Ziel müsse jedoch sein, „dass souveräne Verbraucher und Ko-Produzenten erst gar nicht auf ein solches Portal zurückgreifen müssen.“ Weitere Informationen unter: www.lebensmittelklarheit.de

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