- | + Biohandel   aktuell - online - 1.9.2009

Fall Hennenberg

Eier nach Auftragslage etikettiert?

Schwere Anschuldigungen hat die Tierrechtsorganisation PETA gegen den Bioeier-Produzenten Hennenberg erhoben. Er soll Eier aus diversen Haltungsformen gemischt gelagert und je nach Auftragslage etikettiert haben. Dabei beruft sich PETA auf die eidesstattliche Erklärung eines früheren Mitarbeiters Hennenbergs. Bereits im Juni hatte der nordrhein-westfälische Agrarindustrielle Schlagzeilen gemacht, weil er Bio-Hühnern nicht genug Auslauf gewährt haben soll. Diese Vorwürfe sind inzwischen bestätigt.

PETA hat nach eigenem Bekunden bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal eine weitere Anzeige gegen Hennenberg erstattet, die sich auf die eidesstattliche Aussage eines früheren Mitarbeiters des Eier-Produzenten stützen soll. In dem Schreiben, das BioHandel anonymisiert vorliegt, ist davon die Rede, dass in einer benannten Halle Eier aus diversen firmeneigenen Haltungsformen (Käfig-, Freiland-, Boden- und Bio-Haltung) ungestempelt und unsortiert gelagert werden. „Bei Auslieferung werden die Eier nach Bedarf entsprechend der vorliegenden Bestellungen klassifiziert, gestempelt und etikettiert“, lautet einer der Vorwürfe. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Wuppertal lag die Anzeige am Montag noch nicht vor. PETA-Agrarexperte Edmund Haferbeck bekräftigt, die Anzeige bereits am 26. August unter Zeugen abgegeben zu haben. Er führt die Unkenntnis der Staatsanwaltschaft auf lange Registrierungs- und Archivierungsprozesse in der Behörde zurück: „Das kennen wir schon.“

Kontrollbehörde schaltet Staatsanwalt ein

Bereits im Juni 2009 hatte das WDR-Magazin Markt berichtet, dass die 20.000 Bio-Hühner in einem der von Hennenberg betriebenen Ställe monatelang nicht in den Auslauf durften. Das Magazin berief sich dabei auf Aussagen einer örtlichen Bürgerinitiative. Die stellte am 10. Juli ihre Unterlagen samt eidesstattlicher Versicherungen der nordrhein-westfälischen Öko-Kontrollbehörde LANUV zur Verfügung. Die Behörde erachtete die Angaben als so stichhaltig, dass sie eine Woche später ein Bußgeldverfahren bei der Staatsanwaltschaft beantragte. Das bedeutet, dass es sich aus Sicht der Kontrollbehörde bei den Vorgängen nicht nur um eine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern um ein Straftat handelte. Im WDR sagte LANUV-Präsident Heinrich Bottermann, die Staatsanwaltschaft solle auch prüfen, ob es Vorsatz war. Da die Vorgänge in der Vergangenheit liegen und es bei aktuellen Überprüfungen des Bioparks Hennenberg keine Beanstandungen mehr gab, behält der Erzeuger seinen Bio-Status.

Unzureichende Kontrollen bestätigt

Bekannt wurde der Vorgang durch die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Landtags-Grünen in NRW. Daraus wird auch ersichtlich, dass der 20.000-Hühner-Betrieb Hennenbergs von der Kontrollstelle IMO unzureichend überprüft wurde. Es gab nach der Erstzertifizierung 2007 nur die jeweiligen jährlichen Kontrollen 2008 und 2009. Großbetriebe die – wie bei Hennenberg – zu einem Verbund an Betrieben mit konventioneller und ökologischer Produktion gehören, zählen zur obersten Risikostufe und müssten nach guter Praxis mehrmals jährlich möglichst unangekündigt überprüft werden.

In der Antwort der Landesregierung heißt es: „Bei der Anschlusszertifizierung im Jahr 2008 hatte die Kontrollstelle IMO dem Betrieb auferlegt, die Einzelauslaufflächen einzuzäunen, auf den Freiflächen Schutzvorrichtungen einzurichten sowie die gesamte Auslauffläche zum und im Wald effektiv zur Verfügung zu stellen.“ (Anm. der Redaktion: All das hätte eigentlich bei der Erstzulassung schon vorhanden sein oder zumindest eingefordert werden müssen). Erst bei den nächsten Kontrollen im Mai und Juni 2009 sei festgestellt worden, „dass die Auflagen zu den Ausläufen aus 2008 nicht umgesetzt waren.“ (leo)

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