- | + Biohandel   Diskussion - 16.3.2007

Verbands- und Herstellermarken im LEH (-> Forum)

Auszüge aus dem Vertrag Demeter –Edeka Südwest:

(1)  Die von Anbauern, Verarbeitern und Händlern gemeinsam geführten Schutzzeichen „Demeter“ und „BIODYN“ sollen den Verbrauchern die Garantie geben, Lebensmittel zu erhalten, bei denen die Verantwortung in Bezug auf die Beschaffenheit der Produkte auf allen Stufen der Erzeugung und des Handels in besonderer Weise wirksam ist. Durch die gemeinsam benützten Kennzeichen wird ferner mitgeteilt, dass über die üblichen Praktiken hinaus die Gesichtspunkte und Ergebnisse der Geisteswissenschaft Rudolf Steiners bei den Prozessen beachtet werden, die bei der Erzeugung, der Verarbeitung und dem Handel der Demeter-Produkte angewendet werden.

Die gemeinsamen Namen kennzeichnen daher auch Betriebe der Urproduktion (Landwirtschaft, Gartenbau u.a.), in denen die Produktionsmaßnahmen zugleich der Erhaltung und Förderung der Gesundheit und Fruchtbarkeit der Erde dienen. Aus diesem Grund wird auch auf biologisch fragwürdige und biozide Mittel verzichtet, die für die kurzfristigen betriebswirtschaftlichen Zwecke praktisch sind. Verarbeiter, Händler und Verbraucher erhalten damit die Möglichkeit, durch ihre Beteiligung am Wirtschaftsprozess diesen Aufgaben zu dienen, die für alle Menschen von grundlegender Bedeutung ist.

Die Vertragschließenden sind sich darüber im Klaren und einig, dass das nur dann dauerhaft gelingen kann, wenn alle Beteiligten sich dieser Verantwortung bewusst sind und entsprechend partnerschaftlich handeln. Nur dann ist das Vertrauen gerechtfertigt, das die Verbraucher den Demeter-Produkten und der Biologisch-Dynamischen Wirtschaftsweise entgegenbringen.

Die Vertragschließenden sind ebenso einig, dass partnerschaftliches Miteinander entsprechend soziale Formen des partnerschaftlichen Wirtschaftens erfordert. Hierzu gehören:

  • die Berücksichtigung der Bedürfnisse der anderen Beteiligten der Wertschöpfungskette,
  • die Wahrnehmung der Bedürfnisse gerade auch der vorgelagerten Bereiche, insbesondere der Landwirtschaft,
  • die Bereitschaft, langfristige Beziehungen und Absprachen mit den Lieferanten einzugehen,
  • eine Preisgestaltung, die eine nachhaltige Entwicklung der bio-dynamischen Betriebe ermöglicht und auf die anderen Vertriebswege Rücksicht nimmt und ein einheitliches Verbraucher-Preisniveau der Produkte sicherstellt.
  • Die Qualität der Demeter-Produkte entsprechend zu kommunizieren, und bei Werbung den Qualitätsaspekt in den Vordergrund stellen und nicht den Preis, bei Preis-Aktionen also zurückhaltend zu sein.

( … )

Richtlinien und andere Voraussetzungen

  1. Für den qualitätsorientierten Handel gelten die Kriterien des Anhangs 1.
  2. Wesentliche Voraussetzung zur Markennutzung ist, dass der Vertragspartner aktiv auf die Umsetzung der Kriterien des Qualitätsorientierten Handels im Rahmen seiner Filial-Organisation und sonstigen Lizenzbetriebe hinwirkt.
  3. Der Vertragspartner wird sein eigenes Handeln im Umgang mit der Marke Demeter im Sinne der Kriterien des Qualitätsorientierten Handels ausrichten. Er wird insbesondere die Qualität der Demeter-Produkte entsprechend kommunizieren, und bei Werbung den Qualitätsaspekt in den Vordergrund stellen und nicht den Preis, bei Preis-Aktionen also zurückhaltend sein.
  4. Zur Mitwirkung am partnerschaftlichen Wirtschaften im Demeter-Verband wird der Vertragspartner an regelmäßigen Marktgesprächen mit den anderen Mitgliedern der Wertschöpfungskette teilnehmen.
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