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Verbands- und Herstellermarken im LEH (-> Forum) Auszüge aus dem Vertrag Demeter –Edeka Südwest: (1) Die von Anbauern, Verarbeitern und Händlern gemeinsam geführten Schutzzeichen „Demeter“ und „BIODYN“ sollen den Verbrauchern die Garantie geben, Lebensmittel zu erhalten, bei denen die Verantwortung in Bezug auf die Beschaffenheit der Produkte auf allen Stufen der Erzeugung und des Handels in besonderer Weise wirksam ist. Durch die gemeinsam benützten Kennzeichen wird ferner mitgeteilt, dass über die üblichen Praktiken hinaus die Gesichtspunkte und Ergebnisse der Geisteswissenschaft Rudolf Steiners bei den Prozessen beachtet werden, die bei der Erzeugung, der Verarbeitung und dem Handel der Demeter-Produkte angewendet werden. Die gemeinsamen Namen kennzeichnen daher auch Betriebe der Urproduktion (Landwirtschaft, Gartenbau u.a.), in denen die Produktionsmaßnahmen zugleich der Erhaltung und Förderung der Gesundheit und Fruchtbarkeit der Erde dienen. Aus diesem Grund wird auch auf biologisch fragwürdige und biozide Mittel verzichtet, die für die kurzfristigen betriebswirtschaftlichen Zwecke praktisch sind. Verarbeiter, Händler und Verbraucher erhalten damit die Möglichkeit, durch ihre Beteiligung am Wirtschaftsprozess diesen Aufgaben zu dienen, die für alle Menschen von grundlegender Bedeutung ist. Die Vertragschließenden sind sich darüber im Klaren und einig, dass das nur dann dauerhaft gelingen kann, wenn alle Beteiligten sich dieser Verantwortung bewusst sind und entsprechend partnerschaftlich handeln. Nur dann ist das Vertrauen gerechtfertigt, das die Verbraucher den Demeter-Produkten und der Biologisch-Dynamischen Wirtschaftsweise entgegenbringen. Die Vertragschließenden sind ebenso einig, dass partnerschaftliches Miteinander entsprechend soziale Formen des partnerschaftlichen Wirtschaftens erfordert. Hierzu gehören:
( … ) Richtlinien und andere Voraussetzungen
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